Geschäftsordnung von Grundeinkommen mit Bedingungen und Volksentscheide 1)
Bei allen Versammlungen erfolgt die Begrüßung durch ein
Vorstandsmitglied des jeweiligen Gebietsverbandes. Danach wird das
Ergebnisprotokoll der vorausgegangenen Versammlung verlesen und von den
Versammlungsteilnehmern in offenerer Abstimmung genehmigt bzw.
abgeändert. 2) Der/Die Vorsitzende oder sein/ihr/e Stellvertreter/in leitet die Versammlung. 3) Vor Eintritt in die Beratungen ist die Tagesordnung zu verlesen. Auf Antrag kann die Tagesordnung ergänzt oder in der Reihenfolge geändert werden. Über die endgültige Tagesordnung wird offen abgestimmt. Auch nachträgliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Versammlung. 4) Bei den Wahlen zu Vorständen, zum Schiedsgericht, bei Delegiertenwahlen, bei der Kandidatenaufstellung zu Parlamentswahlen, bei der Wahl von Rechnungsprüfern und Wahlausschussmitgliedern kann jedes Mitglied mündlich oder schriftlich jedes Mitglied vorschlagen, das es für geeignet hält. Die Stimmberechtigung ist in der Satzung unter Punkt 3. geregelt. Die Stimmberechtigten erhalten eine Stimmkarte und einen Stimmzettel für die geheime Wahl. Auch an Delegiertenversammlungen können Nichtdelegierte teilnehmen (sie haben kein Stimmrecht). Die Vorstands-, Europa-, Bundestags- und Landtagskandidaten stellen sich und Ihren politischen Schwerpunkt maximal zehn Minuten vor und werden danach maximal zehn Minuten befragt. Anschließend erfolgt die geheime Wahl nach den Vorschriften der Satzung. Fragen an Nichtkandidaten sind nicht zulässig. Sollten mehrere Wahlgänge erforderlich sein, dürfen sie nicht unterbrochen werden. Die Auszählung der Stimmen wird durch einen Wahlausschuss vorgenommen, der sich aus einem/r Vorsitzenden, einem/r Protokollführer/in und einem/r Beistzer/in zusammensetzt. Die Wahlausschussmitglieder dürfen nicht zu einer oben (4) genannten Wahl stehen. Sie werden durch offene Abstimmungen gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. 5) Vor jeder Abstimmung über Sachthemen ist eine Aussprache durchzuführen. Dazu erstellt der/die Versammlungsleiter/in eine Rednerliste. 6) Durch Aufheben beider Hände kann jede/r Versammlungsteilnehmer/in die Diskussion unterbrechen, um zur Geschäftsordnung zu sprechen (z. B. einen Antrag auf Schluss der Debatte und Abstimmung zu stellen). 7) Wenn die Stimmung während der Versammlung zu emotional zu werden droht, ist der/die Versammlungsleiter/in berechtigt, die Versammlung zu unterbrechen. |